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Finanzlexikon: europaeische-wirtschafts--und-waehrungsunion

europaeische-wirtschafts--und-waehrungsunion

Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWU) ist ein wesentlicher Bestandteil der Europäischen Union, die unter anderem auch den Euro ermöglicht hat.

Geschichtlicher Ablauf

Die Einheitliche Europäische Akte (1985) und der Vertrag über die Europäische Union „Vertrag von Maastricht“ (1991) bildeten das Fundament für die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU).

Die 1. Stufe der Währungsunion begann am 1. Juli 1990 mit der Herstellung des freien Kapitalverkehrs zwischen den EU-Ländern. Am 1. Januar 1994 begann die 2. Stufe, die die Gründung des Europäischen Währungsinstituts (EWI) als Vorläufer der Europäischen Zentralbank. Am 1. Januar 1999 wurde die 3. Stufe der Währungsunion wirksam. Jetzt wurden die Wechselkurse der Mitglieder der Währungsunion untereinander unwiderruflich festgelegt und der Euro als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt. Die Geldpolitik wird seitdem nicht mehr von den Zentralbanken der Mitgliedsländer betrieben, sondern von der Europäischen Zentralbank (EZB).

Zum Jahr 2002 wurden Euro-Banknoten und Münzen eingeführt.

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